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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 M 49/20   

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https://dejure.org/2020,25726
OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 M 49/20 (https://dejure.org/2020,25726)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2020 - 3 M 49/20 (https://dejure.org/2020,25726)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2020 - 3 M 49/20 (https://dejure.org/2020,25726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweislast der Behörde für den Zugang einer Ermahnung und Verwarnung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ist der Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung möglich?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3474
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984

    Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

    Begleicht ein Beauftragter behördliche Forderungen gegen einen Inhaftierten, deren Höhe sich in einem geringfügigen bzw. üblichen Rahmen hält, ohne nähere Kenntnis des Zahlungsgrunds, etwa zur Vermeidung von (weiteren) Mahngebühren oder anderweitigen Rechtsnachteilen für den Inhaftierten, erscheint dies weder ungewöhnlich noch lebensfremd (vgl. OVG LSA, B.v. 2020 - 3 M 49/20 - NJW 2020, 3474 = juris Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris, Rn. 12 (zu Eignungsmängeln); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. August 2020 - 3 M 49/20 -, juris, Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 M 10/06 -, juris, Rn. 11.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2023 - 3 M 40/23

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Zugang des Anhörungsschreibens; Dauer der

    Dagegen ist der Senat davon ausgegangen, dass das Bestreiten des tatsächlichen Zugangs von zwei Schreiben nicht ohne Weiteres als Schutzbehauptung angesehen werden kann (vgl. Beschluss vom 14. August 2020 - 3 M 49/20 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 24.05.2023 - W 6 K 22.1189

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem,

    Stellt man dagegen auf den Zeitpunkt des Zugangs der Maßnahme beim Betroffenen ab, so wäre die Verwarnung erst im Juni 2022 nach § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG, in Kenntnis des Punktestandes von insgesamt 49 Punkten, ergriffen gewesen, mit der Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde dem Kläger die Fahrerlaubnis wegen § 4 Abs. 6 Satz 1 und 2 StVG nicht mit Bescheid vom 6. Juli 2022 hätte entziehen dürfen (so wohl: OVG LSA, B.v. 14.8.2020 - 3 M 49/20 - juris Rn. 4 ff.; ohne nähere Begründung).
  • VG Stuttgart, 07.09.2021 - 1 K 3158/21

    Maßgeblicher Kenntnisstand der Behörde für Maßnahme nach StVG § 4 Abs 5 S 1

    Die Beweislast für den Zugang trägt die Behörde (vgl. OVG Sach.-Anh., Beschl. v. 14.08.2020 - 3 M 49/20 -, juris Leitsatz 2, Rn. 5; OVG Meck.-Vorp., Beschl. v. 21.06.2006 - 1 M 10/06 -, juris Rn. 11).
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